Weibelamt
Der Gemeindeweibel ist zuständig für die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben (unter anderen Wohnungsabnahmen, Stimmenzähler).
Der Gemeindeweibel ist zuständig für die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben (unter anderen Wohnungsabnahmen, Stimmenzähler).