Qualität

Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Die Trinkwasserqualität wird durch die eidgenössische Gesetzgebung exakt beschrieben und genügt höchsten Ansprüchen (Lebensmittelgesetz, Hygieneverordnung, Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen). Die Wasserversorgung Seedorf ist verantwortlich, dass diese Anforderungen dauernd erfüllt sind. Sie erreicht dieses Ziel mit einwandfreien technischen Anlagen, mit einer permanenten Trübungsüberwachung, mit periodischen Wasseranalysen sowie mit Grundwasserschutzzonen im Einzugsgebiet der Quellfassungen, in denen zum Schutze des Trinkwassers spezielle Bestimmungen gelten.

Die Kontrollen und Wasseranalysen erfolgen dabei gemäss einem umfangreichen Qualitätssicherungs-Handbuch. Beaufsichtigt wird sie dabei vom Laboratorium der Urkantone in Brunnen als zuständiger kantonaler Behörde. Informationen über die Trinkwasserqualität finden Sie hier: www.trinkwasser.ch