Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig für die Errichtung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Namentlich bei Beistandschaften, bei Kindesschutzmassnahmen, sowie der Fürsorgerischen Unterbringung.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ist zuständig für die Errichtung von Massnahmen im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Namentlich bei Beistandschaften, bei Kindesschutzmassnahmen, sowie der Fürsorgerischen Unterbringung.
Kontakt Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Uri
Klausenstrasse 4
6460 Altdorf
Tel. 041 875 21 70
Kontakt Berufsbeistandschaft
Berufsbeistandschaft Uri
Dätwylerstrasse 15
6460 Altdorf
Tel. 041 875 21 60