Teilrevision Nutzungsplanung Seedorf - Öffentliche Auflage

Teilrevision Nutzungsplanung - Emil Gisler AG

Gestützt auf die Bestimmungen von Artikel 43 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Uri (PBG, RB 40.1111) liegt die revidierte Nutzungsplanung ab dem 04. September 2020 während 30 Tagen öffentlich auf.
Die Einsichtnahme ist auf der Gemeindeverwaltung Seedorf zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten sowie auf dem amtlichen Publikationsorgan des Kantons Uri (www.oereb.ur.ch/auflage) möglich.
Zur Teilrevision der Nutzungsplanung kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Einsprache ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten. Die Einsprachen sind an folgende Adresse zu richten: Gemeinderat Seedorf, A Pro-Strasse 47, 6462 Seedorf.
Informationen zum Inhalt sowie zum Verfahren der Teilrevision sind dem Planungsbericht zu entnehmen. Gegen den Planungsbericht kann keine Einsprache erhoben werden.

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