Rückstufung der Waldbrandmassnahme auf die Stufe 4 "Feuerverbot im Wald und Waldesnähe 50m" / Ausnahme Gebiet des Reussdelta Flüelen/Seedorf

Die Waldbrandgefahr im Kanton Uri hat sich in den vergangenen Tagen aufgrund der flächendeckenden Niederschläge und gesunkenen Temperaturen leicht entspannt. Es besteht jedoch nach wie vor eine erhöhte Gefahr für Wald- und Flurbrände. Aufgrund dieser Beurteilung hat die Sicherheitsdirektion das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot vom 16. Juli 2026 aufgehoben und stattdessen ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe erlassen. Dies bedeutet Folgendes:

Es ist verboten:

  • im Wald und an Waldrändern (50 Meter Abstand) sowie im gesamten Gebiet des Reussdeltas Flüelen / Seedorf Feuer zu entfachen (gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für mitgebrachte Holz-/Kohle-Grills);
  • im übrigen Kantonsgebiet an unbefestigten Feuerstellen Feuer zu entfachen;
  • Feuerwerk abzubrennen;
  • Höhenfeuer zu entfachen;
  • Himmelslaternen steigen zu lassen;
  • brennende Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

 

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